Die Fristen für die Nachuntersuchung sind streng nach Alter gestaffelt:
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Bis 18 Jahre: Jährliche Untersuchung.
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18 bis 50 Jahre: Untersuchung alle 36 Monate (3 Jahre).
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Über 50 Jahre: Untersuchung alle 12 Monate (jährlich). Eine vorzeitige Untersuchung ist erforderlich, wenn der Atemschutzgeräteträger länger als sechs Wochen schwer erkrankt war oder Anzeichen für eine geminderte Belastbarkeit vorliegen.
