Die Fristen für die Nachuntersuchung sind streng nach Alter gestaffelt:

  • Bis 18 Jahre: Jährliche Untersuchung.

  • 18 bis 50 Jahre: Untersuchung alle 36 Monate (3 Jahre).

  • Über 50 Jahre: Untersuchung alle 12 Monate (jährlich). Eine vorzeitige Untersuchung ist erforderlich, wenn der Atemschutzgeräteträger länger als sechs Wochen schwer erkrankt war oder Anzeichen für eine geminderte Belastbarkeit vorliegen.