G26 Untersuchung für Atemschutzträger in Neumarkt – Prüfung nach DGUV Grundsatz

Atemschutztauglichkeit prüfen – für Feuerwehr, THW, Betriebe und Hilfsorganisationen im Raum Neumarkt

Die G 26 Untersuchung – auch Atemschutztauglichkeitsuntersuchung genannt – ist nach DGUV Grundsatz 312-001 gesetzlich vorgeschrieben für alle Personen, die als Atemschutzgeräteträger eingesetzt werden. Betroffen sind freiwillige Feuerwehren, das Technische Hilfswerk (THW), Betriebsfeuerwehren sowie gewerbliche Einsatzkräfte. In meiner Praxis in Neumarkt führe ich diese Untersuchung in enger Abstimmung mit den lokalen Feuerwehren und dem THW durch.

Bei der Untersuchung wird geprüft, ob gesundheitliche Einschränkungen gegen den Einsatz unter Atemschutz sprechen. Einsatzkräfte arbeiten unter extremen Bedingungen – hohe Temperaturen, schwere Ausrüstung und akuter Stress belasten Herz, Kreislauf und Lunge erheblich. Nur wer die gesundheitlichen Voraussetzungen nach DGUV Vorschrift 49 erfüllt, darf als Atemschutzgeräteträger eingesetzt werden.

Der Untersuchungsumfang richtet sich nach dem DGUV Grundsatz 312-001 (ehemals G 26). Neben einer umfassenden körperlichen Untersuchung umfasst die G 26 Atemschutzuntersuchung ein Belastungs-EKG (Ergometrie) zur Überprüfung der Herzleistung sowie einen Lungenfunktionstest (Spirometrie). Alle erforderlichen Geräte – EKG, Ergometer, Spirometer – sind direkt in meiner Praxis in Neumarkt vorhanden.

Die G 26 Untersuchung ist keine reine Formalität – sie schützt Einsatzkräfte vor gesundheitlichen Notfällen im Einsatz und sichert die Handlungsfähigkeit der gesamten Mannschaft. Je nach Alter muss die Tauglichkeit alle drei Jahre (bis 50 Jahre) oder jährlich (ab 50 Jahren) nachgewiesen werden. Als Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie sowie aktiver Feuerwehrarzt der Feuerwehr Berg bei Neumarkt biete ich in meiner Praxis in Neumarkt eine zuverlässige, zeitsparende Durchführung an. Die Untersuchung ist eine IGeL-Leistung und wird nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Die Kosten trägt in der Regel die entsendende Organisation (Feuerwehr, Gemeinde, Betrieb). Sprechen Sie uns für Gruppenuntersuchungen gerne direkt an.

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Sie möchten Ihre Atemschutztauglichkeit in Neumarkt prüfen lassen. Vereinbaren Sie Ihren Termin direkt online oder rufen Sie uns an, wenn Sie als Organisation mehrere Personen planen.

Warum ist die G26 Untersuchung notwendig?

Das Tragen von Atemschutzgeräten (PA-Gerät, Pressluftatmer) gehört zu den körperlich anspruchsvollsten Tätigkeiten im Einsatzdienst. Starke körperliche Anstrengung, Temperaturen von bis zu 60 °C im Brandeinsatz und akute Stresssituationen belasten Herz, Kreislauf und Atmung extrem. Eine nicht erkannte Vorerkrankung – etwa eine unbehandelte Herzrhythmusstörung oder ein eingeschränkter Lungenwert – kann im Ernstfall lebensgefährlich sein.

Mit der G 26 Untersuchung wird überprüft, ob Einsatzkräfte die gesundheitlichen Anforderungen erfüllen. So wird die Sicherheit im Einsatz gewährleistet und das Risiko für gesundheitliche Schäden minimiert. Die Untersuchung ist daher gesetzlich vorgeschrieben und muss in regelmäßigen Abständen wiederholt werden.

Welche G26 Stufe ist für mich relevant?

Je nach Einsatzbereich und Atemschutzgerät gibt es unterschiedliche Anforderungen. In der Praxis wird häufig zwischen leichteren und schwereren Atemschutz Tätigkeiten unterschieden. Welche Einstufung für Sie passend ist, klären wir vorab kurz mit Ihrer Organisation oder anhand Ihrer Aufgabe im Einsatzdienst.

G26.3 bei schwerem Atemschutz

Wenn schwerer Atemschutz vorgesehen ist, spielt die körperliche Belastbarkeit eine zentrale Rolle. In der Untersuchung wird das unter anderem über die Ergometrie überprüft. Die konkreten Anforderungen werden im Termin transparent besprochen.

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Dr. med. Johannes Heck

Ihr Untersucher:

Dr. med. Johannes Heck

  • Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie
  • Zusatzbezeichnung Notfallmedizin
  • Aktiver Feuerwehrarzt der Freiwilligen Feuerwehr Berg bei Neumarkt/Opf.
  • Langjährige Erfahrung in der Durchführung von G 26 Untersuchungen nach DGUV Grundsatz 312-001
  • Alle Untersuchungsgeräte (Ergometer, EKG, Spirometer) direkt in der Praxis vorhanden – keine externe Überweisung notwendig.

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Ablauf der G26 Untersuchung

Die Untersuchung orientiert sich an den aktuellen Vorgaben der DGUV und umfasst mehrere Bausteine, die zusammen ein belastbares Bild der gesundheitlichen Eignung ergeben:

  • Ärztliches Gespräch zu Vorerkrankungen und aktuellen Beschwerden

  • Untersuchung von Herz, Lunge und Kreislauf

  • Messung der Lungenfunktion

  • Blut- und Urinuntersuchungen

  • Seh- und Hörtest

  • Belastungsuntersuchung am Fahrradergometer

Im Anschluss an die Untersuchung erhalten Sie eine klare Rückmeldung zum Ergebnis. Sie erfahren, ob die uneingeschränkte Atemschutztauglichkeit vorliegt oder  Einschränkungen bestehen.

Unsere Leistungen!

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Vorteile für Sie

Ich  lege Wert auf eine praxisnahe, zügige und gründliche Durchführung der Untersuchung. Das bedeutet für Sie:

  • Kurze Wartezeiten: Termine in der Regel innerhalb einer Woche – online buchbar oder telefonisch unter +49 9181 4616111.

  • Komplette Diagnostik vor Ort: EKG, Ergometer, Spirometer und Urinanalyse – kein Wechsel in eine andere Einrichtung notwendig.

  • Echte Fachkompetenz: Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie, Zusatzbezeichnung Notfallmedizin, aktiver Feuerwehrarzt – Dr. Heck kennt die Anforderungen aus eigener Einsatzerfahrung.

  • Direkte Beratung: Das Ergebnis Ihrer G 26 Untersuchung wird sofort und verständlich besprochen – mit klarer Aussage zur Einsatztauglichkeit.

  • Gruppenuntersuchungen: Wir koordinieren auch Sammeltermine für Feuerwehren und Betriebe. Sprechen Sie uns direkt an.

So können Sie sicher sein, dass Ihre Untersuchung nach der DGUV Vorschrift 49 Atemschutz  zuverlässig erfolgt und Ihnen Klarheit über Ihre Einsatzfähigkeit gibt.

Verantwortung von Organisationen und Arbeitgebern

Für Feuerwehren, Hilfsorganisationen und Unternehmen mit Atemschutzpflicht ist die G 26 Untersuchung ein zentraler Baustein der gesetzlichen Fürsorgepflicht nach § 3 ArbSchG und DGUV Vorschrift 49. Arbeitgeber und Einsatzleiter sind verpflichtet sicherzustellen, dass ausschließlich taugliche Personen unter schwerem Atemschutz eingesetzt werden. Durch regelmäßige Wiederholungsuntersuchungen bleibt nicht nur die Sicherheit der einzelnen Einsatzkraft gewährleistet – auch die Einsatzbereitschaft der gesamten Mannschaft wird dauerhaft gesichert. Wir betreuen Feuerwehren und Betriebe aus dem gesamten Landkreis Neumarkt i.d.OPf. sowie aus den Landkreisen Regensburg, Amberg-Sulzbach und Nürnberger Land. Sprechen Sie uns für die Planung von Sammeluntersuchungen gerne an.

Häufige Fragen zur G 26 Untersuchung

Die G 26 Untersuchung ist gesetzlich verpflichtend und muss in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Die genauen Fristen richten sich nach dem Alter: Bis 18 Jahre: jährlich. Von 18 bis 50 Jahre: alle 36 Monate (3 Jahre). Ab 50 Jahre: jährlich. Eine außerordentliche Untersuchung ist erforderlich, wenn die Einsatzkraft länger als 6 Wochen erkrankt war oder Anzeichen für eine verringerte Belastbarkeit vorliegen. Wir erinnern Sie auf Wunsch rechtzeitig an Ihren nächsten Termin.

Die G 26 Untersuchung ist eine Pflichtuntersuchung nach DGUV Vorschrift 49 und wird als arbeitsmedizinische Vorsorge eingestuft. Die Kosten übernimmt in der Regel die entsendende Organisation – also die Feuerwehr, Gemeinde oder das Unternehmen. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen diese Leistung nicht. Für Einzelpersonen ohne Kostenübernahme durch eine Organisation sprechen Sie uns bitte vorab an.

Ein striktes Nüchternsein ist nicht erforderlich. Vor dem Belastungs-EKG (Ergometrie) empfehlen wir jedoch eine leichte Mahlzeit mindestens 2 Stunden vorher – keine schwere Kost oder Koffein in großen Mengen. Medikamente nehmen Sie wie gewohnt ein, sofern Ihr behandelnder Arzt nichts anderes empfohlen hat. Tragen Sie bequeme Sportkleidung und festes Schuhwerk.

Die Untersuchung nach DGUV-Grundsatz umfasst standardmäßig folgende Module:

1. Anamnese & körperliche Untersuchung: Erfassung der Krankengeschichte.
2. Spirometrie: Messung der Lungenfunktion (Lungenvolumen und Atemflusswege).
3. Ruhe- und Belastungs-EKG (Ergometrie): Prüfung der Herz-Kreislauf-Leistung.
4. Urin-Status: Test auf Zucker, Eiweiß und Blut.
5. Seh- und Hörtest: Prüfung der Sinnesorgane auf Basistauglichkeit.

Für die Einstufung als tauglich für schweren Atemschutz (G26.3) müssen Sie eine körperliche Leistung von 3,0 Watt pro Kilogramm Körpergewicht erbringen. Die erforderliche Zielbelastung und die dazugehörigen Werte werden im Rahmen der Ergometrie individuell ermittelt und mit Ihnen direkt im Anschluss besprochen.
Sollten gesundheitliche Einschränkungen festgestellt werden, bespreche ich mit Ihnen die weiteren Schritte. Manchmal reicht eine Nachuntersuchung oder eine Anpassung der Belastung. Ziel ist es, Ihre Sicherheit und die der Einsatzkräfte zu gewährleisten.
Bitte bringen Sie Ihren Impfpass, vorhandene Arztberichte und falls vorhanden aktuelle Medikamente mit. Diese Informationen helfen uns, ein vollständiges Bild Ihrer gesundheitlichen Situation zu gewinnen.

Ja. Wir bieten koordinierte Gruppenuntersuchungen für Feuerwehren, Hilfsorganisationen und Unternehmen an. Dabei stimmen wir die Termine gezielt ab, damit mehrere Personen an einem Tag untersucht werden können – ohne lange Wartezeiten für einzelne Mitglieder. Kontaktieren Sie uns hierfür bitte telefonisch unter +49 9181 4616111 oder per E-Mail an info@DrHeck-Neumarkt.de.

Feuerwehrmann Untersuchung

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