G31 Taucher Eignungsuntersuchung für Wasserwacht und BRK in Neumarkt
Tauchtauglichkeit sicher feststellen – für Rettungstaucher der Hilfsorganisationen/Feuerwehr im Raum Neumarkt
Die G 31 Untersuchung – auch Taucher Eignungsuntersuchung oder Tauchtauglichkeitsuntersuchung genannt – ist nach dem DGUV Grundsatz G 31 „Überdruck“ vorgeschrieben für alle Personen, die gewerblich oder im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit tauchen. Betroffen sind Berufstaucher, Taucher bei Feuerwehren und Hilfsorganisationen sowie Mitarbeiter in Forschung, Industrie und Wasserwirtschaft. Die Untersuchung ist Pflicht, sobald eine Arbeitskraft bei Taucherarbeiten über ein Tauchgerät mit Atemgas versorgt wird – unabhängig von Häufigkeit oder Dauer des Einsatzes. In meiner Praxis in Neumarkt führe ich diese Untersuchung für Mitglieder der Wasserwacht/Feuerwehr/BRK mit dem notwendigen internistisch-kardiologischen Fachwissen durch. Für die Rettungstaucherinnen und Rettungstaucher der Wasserwacht und des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) bin ich als geeigneter Arzt zur Durchführung der Tauchtauglichkeitsuntersuchung – der Eignungsuntersuchung nach dem DGUV Grundsatz G 31 „Überdruck“ – anerkannt.
Bei der Taucher Eignungsuntersuchung wird festgestellt, ob gesundheitliche Einschränkungen gegen das Tauchen sprechen. Taucher sind im Einsatz extremen Belastungen ausgesetzt – Druckveränderungen in der Tiefe, körperliche Höchstleistung unter Wasser und akute Stresssituationen belasten Herz, Kreislauf, Lunge und das Druckausgleichssystem (Ohr, Nasennebenhöhlen) erheblich.
Der Untersuchungsumfang richtet sich nach dem DGUV Grundsatz G 31 „Überdruck“. Neben einer umfassenden körperlichen Untersuchung umfasst die Tauchtauglichkeitsuntersuchung ein Belastungs-EKG (Ergometrie), einen Lungenfunktionstest (Spirometrie) sowie eine Beurteilung der Druckausgleichsfähigkeit von Ohr und Nasennebenhöhlen. Alle erforderlichen Geräte – EKG, Ergometer, Spirometer – sind direkt in meiner Praxis in Neumarkt vorhanden.
Die G31 Untersuchung schützt Taucher vor ernsthaften gesundheitlichen Notfällen: Ein Barotrauma, eine Dekompressionskrankheit oder ein Herzproblem unter Wasser können lebensbedrohlich sein. Die Nachuntersuchung muss in der Regel jährlich (vor Ablauf von 12 Monaten) erfolgen. Als Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie biete ich eine zuverlässige, zeitsparende Durchführung an. Die Kosten trägt in der Regel die entsendende Organisation; gesetzliche Krankenkassen übernehmen diese Leistung nicht.
Warum ist die G31 Taucher Eignungsuntersuchung notwendig?
Das Tauchen unter Druckluft oder mit Atemgas gehört zu den körperlich und physiologisch anspruchsvollsten Tätigkeiten überhaupt. Anders als bei der Arbeit an der Luft entstehen unter Wasser spezifische Druckbelastungen, die bei unerkannten Vorerkrankungen unmittelbar lebensbedrohlich werden können.
Die wichtigsten Risiken, die durch die Untersuchung erkannt werden sollen:
- Herzerkrankungen und Herzrhythmusstörungen (erhöhtes Risiko für Bewusstlosigkeit unter Wasser)
- Eingeschränkte Lungenfunktion (Gefahr des pulmonalen Barotraumas beim Auftauchen)
- Druckausgleichsstörungen von Ohr und Nasennebenhöhlen (Mittelohrbarotrauma, Trommelfellperforation)
- Anfallsleiden, Schwindel oder neurologische Erkrankungen
- Durchblutungsstörungen und erhöhtes Risiko für Dekompressionskrankheit („Caisson-Krankheit“)
Die G31 Untersuchung ist Pflichtvorsorge und muss in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Sie gilt auch für einmalige oder nur gelegentliche Taucheinsätze – die Häufigkeit oder Dauer des Tauchgangs ist dabei nicht entscheidend.
Wann ist die G31 Untersuchung notwendig?
Die Taucher Eignungsuntersuchung nach G31 ist in folgenden Fällen verpflichtend:
- Einsatztaucher bei Feuerwehren und Hilfsorganisationen
- Prinzipiell auch für Taucherarbeiten unter Wasser mit Versorgung über Atemgas (Gerätetauchen)
- Arbeiten in Druckluft mit einem Überdruck von mehr als 0,1 bar (z. B. Drucklufttunnel, Druckkammern)
- Forschungstauchen, wissenschaftliches Tauchen im gewerblichen Kontext
- Taucher auf Bohrinseln, Werften, in der Wasserwirtschaft
- Diese Berufsgruppen müssen sich diesbezüglich an meine arbeitsmedizinischen Kollegen wenden.
Wichtig: Auch für einen einzigen Taucheinsatz ist die G31 vorgeschrieben. Es gibt keine Mindesttiefe oder Mindestdauer.
Hinweis für gewerbliche Berufstaucher: Dieses Angebot richtet sich an Rettungstaucher der Wasserwacht, des BRK und der Feuerwehren. Wer im Rahmen einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit taucht (z. B. in Industrie, Bau, Forschung, Offshore oder Wasserwirtschaft), benötigt die arbeitsmedizinische Vorsorge „Überdruck“ nach ArbMedVV. Diese darf ausschließlich ein Facharzt für Arbeitsmedizin oder ein Arzt mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin durchführen. Bitte wenden Sie sich dafür an eine entsprechende arbeitsmedizinische Praxis.

Ihr Untersucher:
Dr. med. Johannes Heck
- Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie
- Zusatzbezeichnung Notfallmedizin
- Aktiver Feuerwehrarzt der Freiwilligen Feuerwehr Berg bei Neumarkt/Opf.
- Von der Wasserwacht/BRK anerkannt für die Tauchtauglichkeitsuntersuchung (Eignungsuntersuchung nach G 31 „Überdruck“) der Rettungstaucher
- Langjährige Erfahrung in der Durchführung von arbeitsmedizinischen Eignungsuntersuchungen
- Alle Untersuchungsgeräte (Ergometer, EKG, Spirometer) direkt in der Praxis vorhanden – keine externe Überweisung notwendig
Ablauf der G31 Taucher Eignungsuntersuchung
Die Untersuchung orientiert sich an den Vorgaben des DGUV Grundsatzes G 31 „Überdruck“ und umfasst mehrere Bausteine:
Im Anschluss erhalten Sie eine klare Rückmeldung mit eindeutiger Aussage zur Tauchtauglichkeit (geeignet / bedingt geeignet / nicht geeignet).
Ihre Vorteile in der Praxis Dr. Heck
Ich lege Wert auf eine praxisnahe, zügige und gründliche Durchführung der Untersuchung. Das bedeutet für Sie:
So können Sie sicher sein, dass Ihre Untersuchung nach dem DGUV Grundsatz G 31 ‚Überdruck‘ zuverlässig erfolg und Ihnen Klarheit über Ihre Einsatzfähigkeit gibt.
Verantwortung von Organisationen und Arbeitgebern
Für Unternehmen, Feuerwehren und Hilfsorganisationen mit Tauchtätigkeit ist die G31 Untersuchung ein zentraler Baustein der gesetzlichen Fürsorgepflicht nach § 3 ArbSchG. Die DGUV Vorschrift 49 (Feuerwehr) regelt für Feuerwehrtaucher ergänzend die Nachuntersuchungsfristen (§ 6 Abs. 3). Arbeitgeber sind verpflichtet sicherzustellen, dass ausschließlich taugliche Personen Taucharbeiten durchführen. Regelmäßige Wiederholungsuntersuchungen sichern die Einsatzbereitschaft der gesamten Einheit.
Ich betreue Organisationen aus dem gesamten Landkreis Neumarkt i.d.OPf. sowie den angrenzenden Landkreisen Regensburg, Amberg-Sulzbach und Nürnberger Land.
Häufige Fragen zur G31 Taucher Eignungsuntersuchung

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