G31 Taucher Eignungsuntersuchung für Wasserwacht und BRK in Neumarkt

Tauchtauglichkeit sicher feststellen – für Rettungstaucher der Hilfsorganisationen/Feuerwehr im Raum Neumarkt

Die G 31 Untersuchung – auch Taucher Eignungsuntersuchung oder Tauchtauglichkeitsuntersuchung genannt – ist nach dem DGUV Grundsatz G 31 „Überdruck“ vorgeschrieben für alle Personen, die gewerblich oder im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit tauchen. Betroffen sind Berufstaucher, Taucher bei Feuerwehren und Hilfsorganisationen sowie Mitarbeiter in Forschung, Industrie und Wasserwirtschaft. Die Untersuchung ist Pflicht, sobald eine Arbeitskraft bei Taucherarbeiten über ein Tauchgerät mit Atemgas versorgt wird – unabhängig von Häufigkeit oder Dauer des Einsatzes. In meiner Praxis in Neumarkt führe ich diese Untersuchung für Mitglieder der Wasserwacht/Feuerwehr/BRK mit dem notwendigen internistisch-kardiologischen Fachwissen durch. Für die Rettungstaucherinnen und Rettungstaucher der Wasserwacht und des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) bin ich als geeigneter Arzt zur Durchführung der Tauchtauglichkeitsuntersuchung – der Eignungsuntersuchung nach dem DGUV Grundsatz G 31 „Überdruck“ – anerkannt.

Bei der Taucher Eignungsuntersuchung wird festgestellt, ob gesundheitliche Einschränkungen gegen das Tauchen sprechen. Taucher sind im Einsatz extremen Belastungen ausgesetzt – Druckveränderungen in der Tiefe, körperliche Höchstleistung unter Wasser und akute Stresssituationen belasten Herz, Kreislauf, Lunge und das Druckausgleichssystem (Ohr, Nasennebenhöhlen) erheblich.

Der Untersuchungsumfang richtet sich nach dem DGUV Grundsatz G 31 „Überdruck“. Neben einer umfassenden körperlichen Untersuchung umfasst die Tauchtauglichkeitsuntersuchung ein Belastungs-EKG (Ergometrie), einen Lungenfunktionstest (Spirometrie) sowie eine Beurteilung der Druckausgleichsfähigkeit von Ohr und Nasennebenhöhlen. Alle erforderlichen Geräte – EKG, Ergometer, Spirometer – sind direkt in meiner Praxis in Neumarkt vorhanden.

Die G31 Untersuchung schützt Taucher vor ernsthaften gesundheitlichen Notfällen: Ein Barotrauma, eine Dekompressionskrankheit oder ein Herzproblem unter Wasser können lebensbedrohlich sein. Die Nachuntersuchung muss in der Regel jährlich (vor Ablauf von 12 Monaten) erfolgen. Als Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie biete ich eine zuverlässige, zeitsparende Durchführung an. Die Kosten trägt in der Regel die entsendende Organisation; gesetzliche Krankenkassen übernehmen diese Leistung nicht.

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Warum ist die G31 Taucher Eignungsuntersuchung notwendig?

Das Tauchen unter Druckluft oder mit Atemgas gehört zu den körperlich und physiologisch anspruchsvollsten Tätigkeiten überhaupt. Anders als bei der Arbeit an der Luft entstehen unter Wasser spezifische Druckbelastungen, die bei unerkannten Vorerkrankungen unmittelbar lebensbedrohlich werden können.

Die wichtigsten Risiken, die durch die Untersuchung erkannt werden sollen:

  • Herzerkrankungen und Herzrhythmusstörungen (erhöhtes Risiko für Bewusstlosigkeit unter Wasser)
  • Eingeschränkte Lungenfunktion (Gefahr des pulmonalen Barotraumas beim Auftauchen)
  • Druckausgleichsstörungen von Ohr und Nasennebenhöhlen (Mittelohrbarotrauma, Trommelfellperforation)
  • Anfallsleiden, Schwindel oder neurologische Erkrankungen
  • Durchblutungsstörungen und erhöhtes Risiko für Dekompressionskrankheit („Caisson-Krankheit“)

Die G31 Untersuchung ist Pflichtvorsorge und muss in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Sie gilt auch für einmalige oder nur gelegentliche Taucheinsätze – die Häufigkeit oder Dauer des Tauchgangs ist dabei nicht entscheidend.

Wann ist die G31 Untersuchung notwendig?

Die Taucher Eignungsuntersuchung nach G31 ist in folgenden Fällen verpflichtend:

  • Einsatztaucher bei Feuerwehren und Hilfsorganisationen
  • Prinzipiell auch für Taucherarbeiten unter Wasser mit Versorgung über Atemgas (Gerätetauchen)
  • Arbeiten in Druckluft mit einem Überdruck von mehr als 0,1 bar (z. B. Drucklufttunnel, Druckkammern)
  • Forschungstauchen, wissenschaftliches Tauchen im gewerblichen Kontext
  • Taucher auf Bohrinseln, Werften, in der Wasserwirtschaft
  • Diese Berufsgruppen müssen sich diesbezüglich an meine arbeitsmedizinischen Kollegen wenden.

Wichtig: Auch für einen einzigen Taucheinsatz ist die G31 vorgeschrieben. Es gibt keine Mindesttiefe oder Mindestdauer.

Hinweis für gewerbliche Berufstaucher: Dieses Angebot richtet sich an Rettungstaucher der Wasserwacht, des BRK und der Feuerwehren. Wer im Rahmen einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit taucht (z. B. in Industrie, Bau, Forschung, Offshore oder Wasserwirtschaft), benötigt die arbeitsmedizinische Vorsorge „Überdruck“ nach ArbMedVV. Diese darf ausschließlich ein Facharzt für Arbeitsmedizin oder ein Arzt mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin durchführen. Bitte wenden Sie sich dafür an eine entsprechende arbeitsmedizinische Praxis.

G31 Taucher Eignungsuntersuchung - Dr. med. Johannes Heck

Ihr Untersucher:

Dr. med. Johannes Heck

  •  Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie
  • Zusatzbezeichnung Notfallmedizin
  • Aktiver Feuerwehrarzt der Freiwilligen Feuerwehr Berg bei Neumarkt/Opf.
  • Von der Wasserwacht/BRK anerkannt für die Tauchtauglichkeitsuntersuchung (Eignungsuntersuchung nach G 31 „Überdruck“) der Rettungstaucher
  • Langjährige Erfahrung in der Durchführung von arbeitsmedizinischen Eignungsuntersuchungen
  • Alle Untersuchungsgeräte (Ergometer, EKG, Spirometer) direkt in der Praxis vorhanden – keine externe Überweisung notwendig

Erfahren Sie mehr über uns!

Lernen Sie unser Team und unsere Philosophie besser kennen!

Ablauf der G31 Taucher Eignungsuntersuchung

Die Untersuchung orientiert sich an den Vorgaben des DGUV Grundsatzes G 31 „Überdruck“ und umfasst mehrere Bausteine:

  • Ärztliches Gespräch: Tauchhistorie, Vorerkrankungen, bisherige Tauchunfälle, aktuelle Beschwerden

  • Körperliche Untersuchung: Herz, Lunge, Kreislauf, HNO-Bereich (Nase, Ohren), Nervensystem, Gefäße

  • Spirometrie: Messung der Lungenfunktion – besonders wichtig zur Barotrauma-Prävention

  • Druckausgleichsprüfung: Beurteilung der Druckausgleichsfähigkeit von Ohr und Nasennebenhöhlen

  • Ruhe-EKG und Belastungs-EKG (Ergometrie): Beurteilung der Herzfunktion unter Belastung

  • Blut- und Urinuntersuchungen

  • Seh- und Hörtest

Im Anschluss erhalten Sie eine klare Rückmeldung mit eindeutiger Aussage zur Tauchtauglichkeit (geeignet / bedingt geeignet / nicht geeignet).

Unsere Leistungen!

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Ihre Vorteile in der Praxis Dr. Heck

Ich lege Wert auf eine praxisnahe, zügige und gründliche Durchführung der Untersuchung. Das bedeutet für Sie:

  • Kurze Wartezeiten: Termine in der Regel innerhalb einer Woche – online buchbar oder telefonisch unter +49 9181 4616111.

  • Komplette Diagnostik vor Ort: EKG, Ergometer, Spirometer und Urinanalyse – kein Wechsel in eine andere Einrichtung notwendig.

  • Echte Fachkompetenz: Als Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie bringt Dr. Heck das entscheidende Hintergrundwissen für die internistisch-kardiologischen Anforderungen der Tauchtauglichkeitsuntersuchung mit.

  • Direkte Beratung: Das Ergebnis wird sofort und verständlich besprochen – mit klarer Aussage zur Tauchtauglichkeit.

  • Gruppenuntersuchungen: Wir koordinieren auch Sammeltermine für Tauchergruppen, Feuerwehren und Betriebe. Sprechen Sie uns direkt an.

So können Sie sicher sein, dass Ihre Untersuchung nach dem DGUV Grundsatz G 31 ‚Überdruck‘ zuverlässig erfolg und Ihnen Klarheit über Ihre Einsatzfähigkeit gibt.

Verantwortung von Organisationen und Arbeitgebern

Für Unternehmen, Feuerwehren und Hilfsorganisationen mit Tauchtätigkeit ist die G31 Untersuchung ein zentraler Baustein der gesetzlichen Fürsorgepflicht nach § 3 ArbSchG. Die DGUV Vorschrift 49 (Feuerwehr) regelt für Feuerwehrtaucher ergänzend die Nachuntersuchungsfristen (§ 6 Abs. 3). Arbeitgeber sind verpflichtet sicherzustellen, dass ausschließlich taugliche Personen Taucharbeiten durchführen. Regelmäßige Wiederholungsuntersuchungen sichern die Einsatzbereitschaft der gesamten Einheit.

Ich betreue Organisationen aus dem gesamten Landkreis Neumarkt i.d.OPf. sowie den angrenzenden Landkreisen Regensburg, Amberg-Sulzbach und Nürnberger Land.

Häufige Fragen zur G31 Taucher Eignungsuntersuchung

Die Erstuntersuchung erfolgt vor Aufnahme der Tauchtätigkeit. Die erste Nachuntersuchung wird vor Ablauf von 12 Monaten fällig. Weitere Wiederholungsuntersuchungen können je nach Befund, Alter und Tauchexposition vom untersuchenden Arzt festgelegt werden. Eine vorzeitige Nachuntersuchung ist erforderlich nach: einer Drucklufterkrankung oder einem Tauchunfall, einer Erkrankung länger als 6 Wochen, mehrfacher Erkrankung innerhalb von 6 Monaten, oder auf eigenen Wunsch bei vermutetem Zusammenhang zwischen Erkrankung und Tauchtätigkeit.

Die G31 Untersuchung ist Pflichtvorsorge und wird als arbeitsmedizinische Vorsorge eingestuft. Die Kosten trägt in der Regel der Arbeitgeber oder die entsendende Organisation. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen diese Leistung nicht. Für Einzelpersonen ohne Kostenübernahme sprechen Sie uns bitte vorab an.

Ein striktes Nüchternsein ist nicht erforderlich. Vor dem Belastungs-EKG empfehlen wir eine leichte Mahlzeit mindestens 2 Stunden vorher – kein Koffein oder schwere Kost. Medikamente nehmen Sie wie gewohnt ein. Tragen Sie bequeme Sportkleidung und festes Schuhwerk.

Die Untersuchung umfasst:

  1. Ausführliche Anamnese inkl. Tauchhistorie.
  2. Körperliche Untersuchung (Herz, Lunge, HNO, Nervensystem).
  3. Spirometrie (Lungenfunktion).
  4. Prüfung der Druckausgleichsfähigkeit (Ohren/NNH).
  5. Ruhe- und Belastungs-EKG.
  6. Blut- und Urin-Status.
  7. Seh- und Hörtest. Abhängig von Befunden und Alter können weitere Untersuchungen hinzukommen.

Mein Angebot richtet sich an Rettungstaucher der Wasserwacht, des BRK und der Feuerwehren. Für gewerbliche Taucherarbeiten ist die arbeitsmedizinische Vorsorge „Überdruck“ nach ArbMedVV vorgeschrieben, die ein Facharzt für Arbeitsmedizin bzw. ein Arzt mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin durchführt. In diesen Fällen kann ich die Untersuchung nicht übernehmen und verweise Sie gerne an entsprechende arbeitsmedizinische Kollegen.

Ja. Eine G31 Tauchtauglichkeitsuntersuchung erfüllt auch die Anforderungen für Sporttaucher und wird von Tauchverbänden anerkannt. Umgekehrt ersetzt eine rein sporttauchmedizinische Untersuchung (z. B. nach GTÜM-Empfehlungen) die G31 für berufliche Tätigkeiten nicht.

Ja. Ich bin von der Wasserwacht/BRK als geeigneter Arzt für die Tauchtauglichkeitsuntersuchung (Eignungsuntersuchung nach G 31 „Überdruck“) der Rettungstaucher anerkannt. Die Untersuchung richtet sich nach dem DGUV Grundsatz G 31 sowie der für die Wasserwacht maßgeblichen DGUV Regel 105-002. Die Kosten trägt der entsendende Verband; den Helferinnen und Helfern dürfen sie nicht auferlegt werden.

Sollten gesundheitliche Einschränkungen festgestellt werden, bespreche ich mit Ihnen die weiteren Schritte. Das Ergebnis lautet ‚geeignet‘, ‚bedingt geeignet‘ (mit Einschränkungen oder Befristung) oder ’nicht geeignet‘. In jedem Fall erhalten Sie eine verständliche Erläuterung der Befunde und eine klare Empfehlung.

Bitte bringen Sie Ihren Impfpass, vorhandene Arztberichte (insbesondere Herz/Lunge/HNO), eine Liste Ihrer aktuellen Medikamente sowie – soweit vorhanden – frühere Tauchtauglichkeitsbescheinigungen mit.

Ja. Wir bieten koordinierte Gruppenuntersuchungen für Tauchergruppen, Feuerwehren und Unternehmen an. Kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter +49 9181 4616111 oder per E-Mail an info@DrHeck-Neumarkt.de.

Belastungs-EKG und Lungenfunktionstest bei der G31 Taucher Eignungsuntersuchung in der Praxis Dr. Heck

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