In meiner Hausarztpraxis biete ich ein breites Spektrum an medizinischen Leistungen an – von kassenärztlicher Versorgung bis hin zu individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) auf Selbstzahlerbasis. Kardiologische Untersuchungen wie Herzecho oder Schrittmacherkontrollen sind weiterhin in gewohnter fachärztlicher Qualität verfügbar, jedoch zukünftig ausschließlich als IGeL-Leistungen für Selbstzahler.
Was sind IGel-Leistungen?
Dies sind Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen in der vertragsärztlichen Versorgung gehören. Diese müssen daher von den Patient:innen selbst getragen werden, ohne Anspruch auf Übernahme der Kosten durch Ihre Krankenversicherung. (z.B. Leistungsdiagnostik, G26 Atemschutzträgeruntersuchung)
Was sind Selbstzahler-Leistungen?
Als gesetzlich Versicherter haben Sie grundsätzlich Anspruch auf diese Leistungen zu Kosten Ihrer Krankenversicherung. Sie können diese Untersuchungen wie bisher, bei den niedergelassenen Fachärzten auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung durchführen lassen. Dabei müssen Sie jedoch gegeben falls längere Terminwartezeiten in Kauf nehmen.
Ich biete Ihnen diese Leistungen (z.B Herzecho, Schrittmacherkontrollen, Farbdoppler Carotis) weiterhin an, darf diese jedoch nicht mehr über die kassenärztliche Vereinigung und damit Ihrer Krankenkasse in Rechnung stellen. Als Selbstzahler:in kann und darf ich Sie jedoch untersuchen. Hierüber erhalten Sie dann eine entsprechende Rechnung analog der Gebührenordnung für Ärzte.
Zur besseren Übersicht sind alle Selbstzahler-Untersuchungen als IGeL-Leistungen gekennzeichnet.